ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. Vertragsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Martina Fischer Sie gelten als integrierender Bestandteil eines Auftrages.

1.1 Lieferungen, Leistungen, Angeboten/Buchungen und Verträgen zwischen Martina Fischer und dem Kunden liegen ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zu Grunde. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind unwirksam, es sei denn, deren Geltung wäre zwischen Martina Fischer und dem Kunden ausdrücklich vereinbart. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

1.2 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit ausschließlich der Schriftform.

2. Änderungsvorbehalt

Beabsichtigt Martina Fischer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, wird Martina Fischer dies dem Kunden mitteilen. Widerspricht der Kunde nicht form- oder fristgerecht, treten die geänderten Geschäftsbedingungen zwei Kalenderwochen nach Zugang der Mitteilung mit Beginn einer neuen Kalenderwoche in Kraft. Der Widerspruch ist nur dann form- und fristgerecht, wenn der Widerspruch schriftlich erfolgt und innerhalb einer Woche nach Zugang der Mitteilung bei Martina Fischer. Martina Fischer wird den Kunden auf die Möglichkeit des Widerspruchs, dessen Form und Frist und die Rechtsfolgen eines nicht form- oder fristgemäß erfolgten Widerspruchs hinweisen.

3. Angebot

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen, in Online-Medien, schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegenüber dem Auftragnehmer hergeleitet werden können.

 4. Zustandekommen des Vertrages

4.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind alle Angebote von Martina Fischer völlig freibleibend.

4.2 Ein gültiger Vertrag kommt zustande durch Zusenden einer Auftragsbestätigung durch Martina Fischer.

4.3 Martina Fische kann noch nicht bestätigte Aufträge oder Buchungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

5. Eigentumsvorbehalt

Der Auftragnehmer behält das Eigentum an den erstellten Grafiken, HTML und oder jeglichen Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller zustehenden Forderungen. Der Eigentumsvorbehalt bezieht sich auch dann auf alle gelieferten Waren und Dienstleistungen, wenn vom Auftraggeber der Kaufpreis für Einzellieferungen bezahlt wurde. Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, insbesondere bei Pfändung, wird der Auftraggeber auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Auftraggeber. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren oder Dienstleistungen auf Kosten des Auftraggebers zurückzunehmen. Veränderung und Umgestaltung unserer Arbeiten dürfen nicht ohne unsere schriftliche Zusage stattfinden.

 6. Urheber- und Nutzungsrechte

6.1 Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Bezahlung des vertraglich vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von Martina Fischer im Rahmen des Auftrages gefertigten Arbeiten. Die Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach Deutschem Recht möglich ist. Nutzungsrechte an bei Vertragsbeendigung noch unbezahlten Arbeiten verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Vereinbarungen bei Martina Fischer.

6.2 Die Arbeiten von Martina Fischer dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlungen steht Martina Fischer ein zusätzliches Honorar von mindestens der 3-fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

6.3 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, ist honorarpflichtig und bedarf der Einwilligung durch Martina Fischer.

7. Webdesign- und programmierung

Bei der Programmierung von Websites und/oder Screendesigns eingesetzten Open Source Software (z.B. WordPress und WordPress Themes sowie Plugins) bleiben die Urheberrechte an dieser beim Ersteller. Programmiert RMartina Fischer eigene Lösungen oder Designelemente (Custom Code), bleiben die Rechte am Code bei Martina Fischer.

8. Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis

Martina Fischer verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Sie verpflichtet, ihr anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.

9. Abnahme der Leistung

Der Kunde verpflichtet sich, die zur Erfüllung des Vertrages bereits erbrachten Teilleistungen (wie z.B. nicht mehr kündbare Mediaeinkäufe, Leistungen der Kreation oder Bildrechte) abzunehmen.

10. Medien von Dritten

Alle im Rahmen des Auftrages dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Medien, gleich welcher Art sind frei von Rechten Dritter oder dem Auftraggeber liegt ein uneingeschränktes Nutzungsrecht für diese Medien vor. Im Falle eines Verstoßes gleich ob wissentlich oder unwissentlich, haftet der Auftraggeber. Findet eine Umgestaltung oder künstlerische Veränderung der vom Auftraggeber oder seiner Zulieferer zur Verfügung gestellten Daten statt, so obliegt dem Auftraggeber die Klärung aller Nutzungs- und Werbearbeitungechte. Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall.

11. Der Auftraggeber ist für jeden redaktionellen Inhalt verantwortlich.

12. Liefer- und Leistungszeit, Leistungsverzögerung

Genannte Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftragnehmer ist jederzeit bemüht, die genannten Lieferzeiten einzuhalten, rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten. Jeglicher Schadenersatz oder sonstige Ansprüche aus einem etwaigen Lieferverzug beschränken sich, auch nach erfolgter Frist- oder Nachfristsetzung, auf eine Höhe von 5 % des Gesamtwertes der Leistung/Lieferung. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Auftragnehmer die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfall oder Störungen im Bereich von Kommunikationsnetzen, usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern eintreten oder Krankheitsfall), hat der Auftragnehmer bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Frist, hinauszuschieben.

13. Leistungsverzögerung durch den Auftraggeber

Daten die zur Erstellung eines Konzeptes oder der Realisation eines Werkes oder Teilen dieser sowie von Print, Web, Audio oder jeglichem anderem vereinbarten Medium notwendig sind müssen vom Arbeitnehmer frühzeitig geliefert werden. Wird kein gesonderter Vertrag über den Zeitpunkt von zu liefernden Inhalten für oben genannte Medien seitens des Auftraggebers vereinbart, wird jegliche stattfindende Leistungsverzögerung seitens des Auftragnehmers hinfällig. Der Auftragnehmer kann die fertige Arbeit, Kreativleistung etc. nun zu einem Zeitpunkt seiner Wahl liefern. Werden die notwendigen Daten des Auftraggebers später als vereinbart geliefert werden, so steigt die Rechnungssumme des Auftragnehmers um 5% pro Werktag, bis zum Eintreffen der Daten.

14. Reduktion oder Annullierung des Auftrags

Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat Martina Fischer ein Anrecht auf:
• Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis),
• Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter,
• Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden.
Darüber hinaus hat Martina Fischer das Recht, ihre bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrags anderweitig zu verwenden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei Martina Fischer.

15. Abrechnung

Martina Fischer nimmt die Abrechnung auf der Grundlage des Kostenvoranschlages vor. Ist kein solcher erstellt worden, erhält der Auftraggeber eine detaillierte Rechnung gemäß aufgewendeter Stunden zugestellt.

16. Mahnungen

Sollte eine Zahlung nicht innerhalb von 7 Tagen beglichen werden, ist Martina Fischer berechtigt, Mahnungen mit einer Mahngebühr von 20 EUR zu versenden. Werden zwei Mahnungen ignoriert, ist Martina Fischer berechtigt, eine dritte Mahnung eingeschrieben zu versenden. Wird diese Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen, werden rechtliche Schritte eingeleitet. Um Streitigkeiten und Ungleichheiten zu vermeiden, wird stehts auf eine offene und schriftliche Kommunikation geachtet.

17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, ist im Verhältnis zu Kaufleuten das für den Sitz von Martina Fischer zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

18. Salvatorische Klausel

Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrages mit dem Auftraggeber wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen und der Intention der Parteien möglichst nahe kommt.

Hinweis zur Künstlersozialabgabe

Der Auftragnehmer ist im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes Selbstvermarkter und somit selbständiger Künstler, daher ist der Auftraggeber ggf. KSK abgabepflichtig. Unternehmer, die Leistungen selbstständiger Künstler oder Publizisten in Anspruch nehmen und verwerten, sind verpflichtet eine Künstler­sozial­abgabe an die Künstler­sozial­kasse (KSK) zu zahlen. Der Abgabesatz wird jährlich durch eine entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales festgesetzt. Für das Jahr 2021 beträgt der Satz 4,2 %. Dieser Hinweis ist freiwillig. Als selbstständig tätiger Designer bin ich nicht verpflichtet auf eine mögliche KSK-Abgabepflicht hinzuweisen.

Weitere Informationen zur Künstlersozialkasse und KSK-Abgabe: kuenstlersozialkasse.de

Köln, Februar 2025